1. Mitgliedsrechte
Das Mitglied darf gemäß dem Vertrag während der allgemeinen Öffnungszeiten an den angebotenen Kursen teilnehmen und die Einrichtungen für Kampfsport nutzen. Dabei muss der reguläre Kursbetrieb ungestört bleiben, wobei die Beurteilung, ob eine Störung vorliegt, beim Trainer liegt. Änderungen der Zeiten und des Angebots werden über die Website und soziale Medien kommuniziert und liegen im Ermessen der MMA fusion GmbH.
2. Haftung
Weder die Trainer, noch die MMA fusion GmbH haften für Verletzungen, Sachschäden oder Diebstähle, die vor, während oder nach dem Training auftreten.
3. Mitgliedschaftdauer und Kündigung
Kündigungen sind nur schriftlich zulässig und müssen fristgerecht bis spätestens 1 Monat vor Vertragsende eingereicht werden. Wenn der Vertrag nicht fristgerecht gekündigt wird, verlängert er sich nach Ablauf der Erstlaufzeit automatisch auf unbestimmte Zeit. Die Kündigungsfrist nach Ablauf der Erstlaufzeit beträgt einen Monat.
Im Falle eines Umzugs von mehr als 30 km kann der Vertrag mit Vorlage einer offiziellen Meldebescheinigung außerordentlich gekündigt werden.
Bei wiederholten Verstößen gegen die Bekleidungsrichtlinien oder bei Missachtung der Hausordnung kann dies zur sofortigen und fristlosen Kündigung der Mitgliedschaft führen.
4. Tarif
a) Tarifwechsel
Die Umstellung auf einen kürzeren Tarif ist nur nach Ablauf der aktuellen Vertragslaufzeit möglich und erfordert eine ordentliche Kündigung. Zu einer längeren Tarifdauer zu wechseln ist jederzeit möglich. Bei einem altersbedingtem Tarifwechsel erfolgt ein automatischer Wechsel. Die Gesamtlaufzeit des vorherigen Vertrags wird übernommen, kann aber auf Wunsch verlängert werden. Nach einem altersbedingten Tarifwechsel besteht für die ersten 3 Monate ein Sonderkündigungsrecht.
b) Tarifänderung
Die MMA fusion GmbH ist berechtigt, die Preise der Tarife von Zeit zu Zeit in ihrem billigen Ermessen zu ändern, um die Auswirkungen von Änderungen der mit ihren Diensten verbundenen Gesamtkosten widerzuspiegeln. Beispiele für Kostenelemente, die den Preis der Tarife beeinflussen, sind Kosten für die technische Bereitstellung und die Verbreitung ihres Dienstes, Kundendienst und andere Kosten des Verkaufs (z. B. Marketing), allgemeine Verwaltungs- und andere Gemeinkosten (z. B. Miete, Zinsen und andere Finanzierungskosten, Kosten für Personal, Dienstleister und Dienstleistungen, IT-Systeme, Energie) sowie staatlich auferlegte Gebühren, Beiträge, Steuern und Abgaben. Alle Preisänderungen gelten frühestens 30 Tage nach Bekanntgabe an das Mitglied.
5. Zahlungsmodalitäten
Die einzige akzeptierte Zahlungsmethode ist das SEPA-Lastschriftverfahren. Die monatlichen Mitgliedsbeiträge werden immer am 2. des Monats im Voraus abgebucht. Bei Mitgliedschaftsbeginn nach dem 2. Tag eines Monats, wird der Mitgliedsbeitrag sofort anteilig abgebucht. Bei zwei ausstehenden Monatsbeiträgen wird der Zugang zur Trainingsfläche untersagt.
6. Betriebsbedingte Schließungen/Höhere Gewalt
Plötzliche oder notwendige Schließungen des Betriebs befreien die Mitglieder nicht von der Verpflichtung zur Zahlung der monatlichen Beiträge. Sollte die MMA fusion GmbH aufgrund von höherer Gewalt nicht in der Lage sein, bestimmte Dienstleistungen zu erbringen, besteht für die Mitglieder kein Anspruch auf Schadensersatz oder Ersatzstunden.
7. Krankheits- und Ruhezeiten
Ausfallzeiten des Mitglieds entbinden nicht von Vertragspflichten. Bei Krankheit kann der Vertrag mit ärztlichem Nachweis pausiert werden, aber nur wenn das Mitglied den Nachweis mit genauer Angabe des Zeitraums innerhalb von zwei Wochen bei der MMA fusion GmbH einreicht. Nichtkrankheitsbedingte Ruhezeiten ab 6 Wochen sind nach Vorlage eines Nachweises möglich. Pausierte Zeiten aufgrund von Krankheit oder Ruhezeit werden automatisch an die
8. Gültigkeit und Gerichtsstand
Der Vertrag wird ab dem Zeitpunkt der Unterzeichnung des Antragstellers wirksam und hat keine gesetzliche Widerrufsfrist. Der Vertrag ist auch gültig ohne eine Unterschrift seitens der MMA fusion GmbH. Jedoch behält sich die MMA fusion GmbH das Recht vor, nach eigenem Ermessen Anmeldungen nicht zu akzeptieren.
Zusätzliche Abmachungen sind ungültig, egal ob mündlich oder schriftlich. Falls Teile des Mitgliedsvertrags unwirksam werden oder Bedingungen nicht erfüllt werden, gelten die entsprechenden Gesetze. Gerichtsstand ist Berlin.